Krankenkassenanerkennung
Ich bin vom EMR als Naturheilpraktikerin anerkannt (ZSR-Nr. J610077).
D.h. Ihre Krankenkasse übernimmt einen Teil Ihrer Behandlungskosten, sofern Sie über eine entsprechende Zusatzversicherung für Alternativmedizin verfügen.
Bitte informieren Sie sich vorgängig bei Ihrer Krankenkasse!
EMR (Erfahrungsmedizinisches Register)
Das EMR ist eine unabhängige, gesamtschweizerisch tätige Institution, die ein Qualitätslabel für komplementär- und alternativmedizinisch tätige Personen vergibt. Anhand von definierten Qualitätskriterien überprüft das EMR die Ausbildung, praktische Erfahrung und kontinuierliche Fortbildung der Therapeutinnen und Therapeuten. Das Qualitätslabel, welches den strengen Qualitätskriterien unterliegt, ist von den meisten Krankenkassen anerkannt und befähigt die Patienten auf (Teil-)Rückerstattung der Behandlungskosten.